Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes
einige Maßnahmen verabschiedet, welche das Handwerk und
Sie unterstützen.
Für Handwerkerleistungen und Dienstleistungen wird pro Jahr
und Haushalt je ein Steuerbonus von bis zu 1.200 € gewährt.
Begünstigt sind: Renovierungs-, Erhaltungs-/ Modernisierungs-
maßnahmen. Ggf können Handwerkerleistungen, welche keine
Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind, als
haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Für erbrachte Handwerkerleistungen werden max. 20 % von
6.000 € anerkannt. Daraus ergeben sich 1.200 € pro Jahr und
Haushalt. Das heißt, Sie können für unsere Dienstleistungen
Arbeitskosten geltend machen. Sie können sich Ihren Steuer-
vorteil sichern. Für Sie bedeutet das, dass Ihr Bau-Projekt nun
noch besser staatlich gefördert wird. Fördermittel können, je
nach Maßnahme, beim Bundesamt für Wirtschaft und der Bafa
Ausfuhrkontrolle oder im Rahmen der KfW Kreditanstalt für
Wiederaufbau, bei der Hausbank beantragt werden.